AGB – General Terms and Conditions of Harvesta AG

  1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen der Harvesta AG (nachfolgend auch „Verkäuferin“ genannt) gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Verkäuferin weist hiermit ausdrücklich Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder von Drittern zurück, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle einer ungültigen Bestimmung gilt eine gültige Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.

  1. Angebote und Auftragsbestätigungen

Alle Angaben der Verkäuferin zu Preisen, Produkten, Liefer- und sonstigen Bedingungen, gleichgültig ob sie allgemein oder spezifisch im Hinblick auf eine Anfrage des Kunden oder einer anderen Partei gemacht werden, sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäuferinunterbreitet ausdrücklich ein verbindliches Angebot. Verträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wurden.
Bestellungen, Vereinbarungen und Lieferungen auf Abruf sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder einer schriftlichen Mitteilung (Fax, E-Mail etc.). Mündliche Vereinbarungen jeder Art, einschliesslich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin.

  1. Preise, Transportkosten, Lieferzuschläge

Angebotene und vereinbarte Preise beziehen sich auf den angegebenen oder vereinbarten Incoterm.
Treten Änderungen der bestehenden Import- oder Exportbedingungen, Preiserhöhungen bei den Lieferanten der Verkäuferin, steuerliche Mehrbelastungen, Belastungen durch behördliche Massnahmen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen ein, behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor, die Preise entsprechend zu erhöhen.
Der Kunde ist für die Einholung notwendiger Einfuhr- oder sonstiger Genehmigungen verantwortlich und trägt die Kosten dafür. Der Kunde trägt sämtliche Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

  1. Lieferung

Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung der Ware gemäss dem angebotenen und vereinbarten Incoterm sowie unter Beifügung der Lieferpapiere.
Die Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt und eingehalten, sind jedoch unverbindlich und berechtigen daher den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz oder sonstigen Ansprüchen bei Nichteinhaltung.

Ist die Lieferung der Ware auf Abruf des Kunden vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen. Wird der Versand oder die Auslieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, so dass eine Zwischenlagerung der Ware notwendig wird, werden die entsprechenden Lagerkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei Nichtabruf der vorgesehenen Menge innerhalb der vereinbarten Frist kann die Verkäuferin diese Kosten in voller Höhe in Rechnung stellen.
Verpflichtet sich die Verkäuferin zur Lieferung der Ware und wird die Ware nicht innerhalb der vereinbarten oder üblichen Lieferfristen abgenommen, so sind die Mehrkosten für eine erneute Lieferung vom Kunden zu erstatten. Lagerkosten, Zinsverluste und sonstige Mehrkosten, die durch den Annahmeverzug entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Empfang und Prüfung der Ware

Der Kunde hat die Ware bei Erhalt zu prüfen und der Verkäuferin etwaige
Beanstandungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die gelieferte Ware bzw. die Lieferung als unbeanstandet und damit als genehmigt.      
Beanstandungen müssen so schnell wie möglich und vor jeglicher Verarbeitung der Ware erfolgen. Mängel oder Fehler, die bei der sofortigen Prüfung nicht erkennbar sind, müssen spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Beanstandungen und Mängelrügen berechtigen den Kunden in keinem Fall zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zur Verweigerung der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Bei Transportschäden ist in jedem Fall auch der Frachtführer schriftlich zu benachrichtigen und ein entsprechender Vermerk auf dem Lieferschein anzubringen. Der Schaden muss vom Frachtführer bestätigt werden.

  1. Stornierung und Rückgabe

Stornierungen von Aufträgen durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Etwaige Beanstandungen berechtigen nicht zur Stornierung von Rest- oder sonstigen Lieferungen.

Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein oder weicht diese von den gegenüber der Verkäuferin gemachten Angaben ab, so ist der Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Verkäuferin hat der Kunde die dem Verkäuferin entstandenen Kosten zu tragen.
Die Rücksendung von Waren, die Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Verkäuferin und dem Kunden sind, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und nur dann zulässig, wenn die Frachtkosten vom Kunden getragen werden und sich die Ware in einem unveränderten und unbeschädigten Zustand befindet. Rücksendungen ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers werden nicht angenommen und es erfolgt keine Gutschrift. Alle durch Umtausch und Rückgabe entstehenden Kosten, insbesondere für Bearbeitung, Verpackung und Fracht, gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Gewährleistung

Liegt ein Mangel vor, der nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, und ist der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen, so kann der Verkäuferin nach ihrer Wahl mangelhafte Ware ersetzen oder dem Kunden eine Kaufpreisminderung gewähren. Diese Verpflichtung der Verkäuferin und die entsprechenden Rechte des Kunden verjähren 12 Monate nach erfolgter Lieferung (Gewährleistungsfrist). Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde keine Ansprüche mehr, unabhängig davon, ob es sich um offene oder versteckte Mängel handelt.

Die vorgenannten Rechte des Kunden bei Mängeln bestehen nicht bei den folgenden Mängeln:

  • Natürlicher Verschleiss und Abnutzung;
  • Zustand der Ware oder Schäden, die nach Gefahrübergang oder infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder übermässiger Beanspruchung entstanden sind;
  • Zustand der Ware oder Schäden, die durch höhere Gewalt, besondere äussere Einflüsse oder durch eine Verwendung der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten normalen Verwendung entstehen.

Bei üblicher und/oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit stehen dem Kunden keine Ansprüche zu.
Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers wie Wandlung, Minderung, Schadenersatz (einschliesslich der Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Bezahlung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in CHF (Schweizer Franken), EUR (Euro) oder USD (US-Dollar), wie auf der Rechnung angegeben, zu bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die in Rechnung gestellten Kosten zurückzubehalten oder zu kürzen.
Die Zahlungsverpflichtung gilt erst mit dem Eingang des vollständigen Betrages auf dem Bankkonto der Verkäuferin als erfüllt (Valuta). Die Annahme von Schecks oder Wechseln als Zahlungsmittel liegt im alleinigen Ermessen der Verkäuferin. Im Falle von Wechseln oder Schecks gilt die Zahlungsverpflichtung erst dann als erfüllt, wenn die Beträge nach Einlösung gutgeschrieben worden sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Verkäuferin Zahlungen des Kunden zuerst in Anrechnung auf die jeweils älteste Forderung annimmt.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Falle des Verzugseintritts werden alle Forderungen der Verkäuferin gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung sofort fällig und der Verkäuferin ist berechtigt, gewährte Rabatte zu annullieren.
Der Kunde ist nur zur Verrechnung von Forderungen gegen ihn mit eigenen Rechnungen oder Forderungen berechtigt, wenn dem von der Verkäuferin schriftlich zugestimmt worden ist.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Verkäuferin an der Eintragung mitzuwirken.
Vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises darf der Kunde die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder sonstwie zur Sicherung an Dritte übereignen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises hat der Kunde die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.

  1. Erfüllungsort

Sofern die Parteien nichts gegenteiliges vereinbart haben, befindet sich der Erfüllungsort für beide Parteien und für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten (z.B. für die Lieferung und für allfällige Zahlungen) am schweizerischen Sitz der Verkäuferin (derzeit Landschlacht, Kanton Graubünden, Schweiz).

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Verkäuferin untersteht in jedem Fall dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Verträgen sind die ordentlichen Gerichte am schweizerischen Sitz der Verkäuferin zuständig (derzeit Landschlacht, Kanton Graubünden, Schweiz).

 

Landschlacht, Feburar 2022                              
Harvesta AG